1. Allgemeines
Sämtliche Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wird. Entgegenstehende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, sie sind ausdrücklich schriftlich vereinbart worden.
2. Kataloge/Produktbeschreibung
1. Die Produktabbildungen in den Katalogen können in Form und Farbe leicht von den gelieferten Produkten abweichen. Maßgeblich ist die Produktbeschreibung.
2. Kataloge, Zeichnungen und Entwürfe bleiben unser Eigentum und sind auf Verlangen an uns zurückzugeben. Sie dürfen weder kopiert, noch Konkurrenzfirmen zur Verfügung gestellt werden.
3. Zeichnungen und Entwürfe, die nach Vereinbarung mit den Kunden zu unseren Angeboten besonders angefertigt werden, werden den Kunden in Rechnung gestellt. Wird innerhalb von drei Wochen nach Übersendung der Zeichnungen/Entwürfe kein entsprechender Auftrag erteilt, so ist die Rechnung sofort zahlbar und die Pläne sind an uns zurückzusenden. Bei Auftragserteilung innerhalb von drei Wochen wird der Rechnungsbetrag gutgeschrieben.
3. Zustandekommen eines Vertrages
1. Sämtliche Bestellungen, die uns vom Käufer unmittelbar oder über Außendienstmitarbeiter erteilt werden, bedürfen der Annahme durch schriftliche Auftragsbestätigung, es sei denn, es handelt sich um ein Bargeschäft.
2. Abweichungen der bestellten oder gelieferten Artikel von der Bestellung, insbesondere im Hinblick auf Material und Ausführung, bleiben im Rahmen des technischen Fortschritts ausdrücklich vorbehalten.
4. Lieferung, Preise, Verpackungskosten
1. Falls eine Lieferzeit vereinbart ist, so sind die von uns genannten Liefertermine unverbindlich, es sei denn, sie sind von uns ausdrücklich schriftlich als "verbindlicher Liefertermin" bestätigt worden.
2. Voraussetzung der Einhaltung der Lieferzeit ist die rechtzeitige Erfüllung der vom Käufer übernommenen Vertragspflichten, insbesondere die Leistung der vereinbarten Zahlungen und die für die Erfüllung des Auftrages zu liefernden Unterlagen.
3. Ist die Nichteinhaltung von verbindlich vereinbarten Lieferfristen auf unvorhergesehene Ereignisse, wie höhere Gewalt, betriebliche Störung allgemeiner Art, welche den Ablauf des Geschäftes behindern, zurückzuführen, insbesondere auch Lieferverzögerungen bei unseren Vorlieferanten, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Wird durch das unvorhergesehene Ereignis die Lieferung unmöglich, so werden wir von der Lieferverpflichtung frei, ohne dass der Käufer Schadenersatz verlangen kann. Hat der Verkäufer aufgrund der verzögerten Lieferung hieran kein Interesse mehr, so kann er nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten. Wir werden den Käufer unverzüglich über Hindernisse der vorbezeichneten Art informieren.
4. Wird die Verpackung, soweit es sich um Kisten und Verschläge handelt, frachtfrei zurückgesandt, so werden zwei Drittel des berechneten Wertes für die Verpackung gutgeschrieben.
5. Teillieferungen sind zulässig.
6. Preise verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen Umsatzsteuer zzgl. Versandkosten. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung.
Sollte der Käufer Unternehmer nach § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sein, so gilt abweichend von Ziffer 4 Nr. 6 folgendes:
Preise verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen Umsatzsteuer zzgl. Versandkosten. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Bei evtl. Umsatzsteuererhöhungen im Zeitraum zwischen Bestellung und Rechnungsstellung werden die Preise um den erhöhten Steuerbetrag erhöht. Liegen zwischen Vertragsschluss und vereinbarter Lieferung mehr als vier Monate, so sind wir berechtigt, den Preis entsprechend zu erhöhen, wenn die allgemeine Preis- und Lohnrate in der Branche dies erforderlich macht. Der Käufer wird unverzüglich nach Bekanntwerden der Erhöhung informiert.
7. Wir behalten uns vor je nach Artikelauswahl einen Teuerungszuschlag zu erheben.
5. Montage
1. Wird zur Aufstellung einer gelieferten Einrichtung ein Monteur gewünscht, so ist hierfür eine gesonderte Auftragserteilung erforderlich. Die Berechnung der Montagekosten erfolgt nach unseren gesonderten Montagebedingungen.
2. Dem Monteur sind die erforderlichen Hilfskräfte zur Verfügung zu stellen.
6. Zahlungsmodalitäten
1. Sämtliche Rechnungen sind netto Kasse zu bezahlen. Ein Skontoabzug bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung.
2. Wurde Vorkasse vereinbart, so wird die Ware von uns versandt, sobald der Rechnungsbetrag bei uns eingegangen ist.
3. Bei Überschreitung des Zahlungsziels bzw. nach erfolgter Mahnung sind Verzugszinsen von 5 %-punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen.
Sollte der Käufer Unternehmer nach § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sein, so gilt abweichend von Ziffer 6 Nr. 3 folgendes:
Bei Überschreitung des Zahlungsziels oder nach erfolgter Mahnung sind Verzugszinsen in Höhe von 8 %-punkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu zahlen.
4. Eine Zurückbehaltung der Zahlung oder eine Aufrechnung wegen ggf. bestehenden Gegenansprüchen des Käufers, ist mit Ausnahme unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen ausgeschlossen.
7. Eigentumsvorbehalt
1. Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises sowie der aus dem Liefervertrag resultierenden Forderung unser Eigentum.
Sollte der Käufer Unternehmer nach § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sein, so wird die vorstehende Ziffer 7 Nr. 1 durch folgende Klausel ersetzt:
Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und bis zur vollständigen Erledigung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung resultierender Forderungen in unserem Eigentum. Eine wie auch immer geartete Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware durch den Käufer ist nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Käufers gestattet. Keinesfalls darf aber die Ware zur Sicherung an Dritte übereignet werden.
2. Eine Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware (etwa durch Verkauf, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Schenkung, Gebrauchsüberlassung) durch den Käufer ist nicht gestattet.
Sollte der Käufer Unternehmer nach § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sein, so wird die vorstehende Ziffer 7 Nr. 2 durch folgende Klausel ersetzt:
Im Falle des Verkaufs der Ware im regelmäßigen Geschäftsverkehr tritt der bezahlte Kaufpreis an die Stelle der Ware. Der Käufer tritt bereits jetzt alle aus einer etwaigen Veräußerung entstehenden Forderungen an uns ab. Der Käufer ist ermächtigt, diese Forderung so lange einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt. Mit Rücksicht auf den verlängerten Eigentumsvorbehalt ist eine Abtretung an Dritte, insbesondere an ein Kreditinstitut, vertragswidrig und daher unzulässig. Der Lieferant ist jederzeit berechtigt, die Verkaufsunterlagen des Käufers zu prüfen und den Abnehmer von der Abtretung zu informieren.
3. Sollte der Käufer eine vertragswidrige Verfügung über den Kaufgegenstand vorgenommen haben, treten der bezahlte oder zu bezahlende Kaufpreis oder anderweitig erhaltene oder zu erhaltende Leistungen des Erwerbers an die Stelle der Ware. Der Käufer tritt bereits jetzt alle aus einer etwaigen Veräußerung stehenden Forderungen an uns ab. Der Käufer ist nicht ermächtigt, diese Forderungen einzuziehen. Im Rahmen der Abtretung hat der Käufer unter Offenlegung der Abtretung gegenüber dem Erwerber mitzuwirken und diesen zu veranlassen, an uns als Lieferanten zu bezahlen.
Sollte der Käufer Unternehmer nach § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sein, so wird die vorstehende Ziffer 7 Nr. 3 durch folgende Klausel ersetzt:
Ist die Forderung des Käufers aus dem Weiterverkauf in ein Kontokorrent aufgenommen worden, tritt der Käufer hiermit bereits auch seine Forderung aus dem Kontokorrent gegenüber seinem Abnehmer an uns ab. Die Abtretung erfolgt in Höhe des Betrages, den wir dem Käufer für die weiterveräußerte Vorbehaltsware berechnet hätten.
4. Im Falle einer Pfändung der Ware beim Käufer sind wir unter Übersendung einer Abschrift des Zwangsvollstreckungsprotokolls und einer eidesstattlichen Versicherung darüber zu unterrichten, dass es sich bei der gepfändeten Ware um die von uns gelieferte und unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware handelt.
5. Die Geltendmachung unserer Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt entbindet den Käufer nicht von seinen vertraglichen Verpflichtungen. Der Wert der Ware zum Zeitpunkt der Rücknahme wird lediglich auf unsere bestehende Forderung gegen den Käufer aufgerechnet.
Folgende Ziffer 7 Nr. 6 gilt nur, wenn der Käufer Unternehmer nach § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist:
6. Übersteigt der Wert der Sicherheiten gem. der vorstehenden Absätze den Betrag der hierdurch gesicherten offenen Forderungen um mehr als zwanzig Prozent, ist der Käufer berechtigt, insoweit die Freigabe von Sicherheiten zu verlangen, als die Überschreitung vorliegt.
8. Rücktrittsrecht
Wir sind aus folgenden Gründen berechtigt, vom Vertrag zurücktreten:
1. Wenn sich entgegen der vor Vertragsschluss bestehenden Annahme ergibt, dass der Käufer nicht kreditwürdig ist. Kreditunwürdigkeit kann ohne Weiteres angenommen werden in einem Fall der Zahlungseinstellung, eines Insolvenzantrages oder Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers, sowie nach einem erfolglosen Zwangsvollstreckungsversuch beim Käufer. Nicht erforderlich ist, dass es sich um Beziehungen zwischen uns und dem Käufer handelt.
2. Wenn sich herausstellt, dass der Käufer unzutreffende Angaben im Hinblick auf seine Kreditwürdigkeit gemacht hat und diese von erheblicher Bedeutung sind.
9. Gefahrübergang
Ist der Käufer Unternehmer nach § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so gilt folgendes:
1. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung auf den Käufer über, wenn die Ware den Versandbeauftragten übergeben worden ist. Dies gilt auch bei Selbstabholung und Werksverkehr.
2. Bei vom Käufer zu vertretenden Verzögerung der Absendung geht die Gefahr bereits mit der Mitteilung der Versandbereitschaft über.
3. Der Versand erfolgt ab Werk oder Lager und auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
Ist der Käufer Verbraucher nach § 13 BGB, so geht die Gefahr nach § 446 BGB mit Übergabe auf den Käufer über.
10. Gewährleistung
1. Soweit die erwobene Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs mit einem Mangel behaftet war, steht dem Käufer das Recht auf Nacherfüllung zu (Mängelbeseitigung oder Nachlieferung). Hierbei kann der Käufer zwischen Nachbesserung und Neulieferung der Ware wählen. Die Nacherfüllung kann verweigert werden, wenn sie nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich wäre. Bei Fehlschlagen oder Unmöglichkeit der Nacherfüllung kann der Käufer bei vorliegenden gesetzlichen Voraussetzungen den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
2. Mängel, die durch unsachgemäße Handhabung der Ware im Rechtskreis des Käufers entstanden sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
3. Die Gewährleistungsfrist beträgt für Neuwaren zwei Jahre. Bei Gebrauchtware beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Gefahrübergang.
4. Soll ein Mangel gerügt werden, so ist der Mangel schriftlich festzuhalten und das Papier der Ware beizufügen (kurzer Schadensbericht).
5. Die Rücksendung soll möglichst im Originalkarton mit Rechnungskopie, dieser verpackt in einem weiteren Umkarton, mit ausreichender Frankierung versehen oder zur Abholung fertig gemacht, erfolgen.
Um Gewährleistungsansprüche des Käufers so schnell wie möglich erfüllen zu können, sollen Mängel möglichst unverzüglich nach Bekanntwerden angezeigt werden.
Sollte der Käufer Unternehmer nach § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sein, so wird die vorstehende Ziffer 10 komplett durch folgende Klausel ersetzt:
11. Mängelrüge
1. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware sofort nach Ablieferung zu untersuchen und bestehende Mängel unverzüglich (spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung) schriftlich mitzuteilen. Mängel, die verspätet gerügt werden, werden nicht berücksichtigt und sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
2. Mängelrügen werden als solche nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern, Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.
3. Das Vorliegen eines durch wirksame Mängelrüge mitgeteilten Mangels begründet folgende Rechte des Käufers:
a) Der Käufer hat im Falle eines zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorliegenden Mangels zunächst das Recht, Nacherfüllung zu verlangen.
b) Das Wahlrecht, ob eine Neulieferung der Sache oder eine Mangelbehebung stattfindet, treffen wir nach eigenem Ermessen.
c) Erst wenn auch eine wiederholte Nacherfüllung fehlschlägt, steht dem Käufer das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.
4. Die Gewährleistungsfrist beträgt für neue und gebrauchte Güter ein Jahr ab Gefahrübergang. Der Käufer hat in jedem Fall zu beweisen, dass der Mangel bereits bei Auslieferung vorgelegen hat.
12. Haftung
1. Die Haftung für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht worden sind, ist ausgeschlossen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sind.
2. Gleiches gilt für die Pflichtverletzung durch unsere Erfüllungsgehilfen.
3. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung in Fällen einfacher Fahrlässigkeit auf die Schäden, die in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind, beschränkt. Schadenersatzansprüche aus Verzug oder nachgewiesene Ansprüche auf Aufwendungsersatz gem. § 284 BGB sind auf das Doppelte des bezahlten Kaufpreises beschränkt.
13. Gerichtsstand, Erfüllungsort und anwendbares Recht
1. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen Vertragsrechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts.
2. Sofern der Kunde Unternehmer ist, ist Ulm Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise rechtlich unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.